Veranlagung von Rücklagen – kein Automatismus bei Zinsanpassungen
Die seit Mitte 2022 rasch gestiegenen Zinsen haben ein Thema in Erinnerung gerufen, das über viele Jahre völlig uninteressant war: Die Veranlagung von bestehenden Guthaben aus Rücklagen bei Gemeinden.
War es bis zu diesem Zeitpunkt teilweise sogar schon so, dass manche Banken „Verwahrentgelte“ von bis zu 0,50% jährlich für bei ihnen geparkte Guthaben verlangt haben, hat sich die Situation seither komplett gedreht. Nunmehr ist eine absolut attraktive Verzinsung für Beträge, die 6 Monate und länger nicht angegriffen werden, zu erzielen.
Dabei gibt es aber einen wesentlichen Unterschied zu Darlehensverträgen, deren Zinssätze durch Anpassungsklauseln „automatisch“ (in der Regel viertel- oder halbjährlich) an das aktuelle Marktzinsniveau angepasst werden. Dies ist bei Sichteinlagen (täglich verfügbare Gelder) und Termineinlagen (auf einen bestimmten Zeitraum gebundene Gelder) leider zumeist nicht der Fall. Hier wurden zwar in den letzten Monaten die Zinsen ebenfalls erhöht, aber mangels Automatismus bei weitem nicht so hoch, wie tatsächlich möglich wäre.
Es empfiehlt sich daher, zunächst die hoffentlich vorhandenen Guthaben und Rücklagen zu analysieren und danach eine aktive Veranlagungsstrategie zu wählen. Schon bei kleineren Guthaben ab € 400.000 kann hier eine Zinsertragssteigerung von € 10.000 jährlich brutto erreicht werden.
Die Vorgangsweise wäre dabei wie folgt:
Ersterhebung und Analyse der bestehenden Guthaben (Höhe, seit wann bestehend…)
Bewertung der Guthaben bezüglich
Auswahl der Banken
Aufsetzen eines sehr einfachen Vergabeprozesses
Umsetzung
Im Rahmen einer Folgeerhebung aktuell bestehender Guthabenszinsen – Wann war die letztmalige Anpassung bzw. Erhöhung? Danach ist bei der Bank, bei der die Guthaben liegen, bezüglich einer Anpassung der Zinsen anzufragen. Gleichzeitig sollten jedenfalls 2-3 weitere Institute hinsichtlich derer Guthabenszinsen befragt werden.
Daraus ergibt sich dann eine Veranlagungsstruktur, anhand der man dann die konkreten Umschichtungen vornehmen kann. Die faktische Abwicklung ist dabei relativ einfach und funktioniert größtenteils online.
Auch die Banken schätzen mittlerweile wieder diese Art der Refinanzierung. Lesen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch unsere historischen Blogs zu den Themen Einlagensicherung / Portfoliogedanken.
Bei größeren Guthaben kann es sich auch auszahlen, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerne berät Sie hier das Team der FRC effizient und unabhängig – fragen kostet nichts! Im Rahmen des FRC Moduls Portfoliomanagements ist das inkludiert.
Autoren: Mag. Peter Asinger, Mag. Heinz Hofstaetter