In unserem letzten Blog haben wir über
Banking 4.0 geschrieben. Nach dem Einlagen- und Kreditmodell, dem klassischen Investmentbanking und dem Vermitteln über den Kapitalmarkt warten die Kunden auf kreative Lösungen, die die reale Wirtschaft vernünftig mit dem Kapitalmarkt verbinden. Banken und Langfristinvestoren werden mittelfristig zusammenarbeiten müssen. Das strenge Sektordenken innerhalb der Financials wird der Vergangenheit angehören.
Die Frage ist jedoch, werden dies die Regulatoren überhaupt zulassen. Aus diesem Grund gewähren wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über das System der europäischen Banken- und Versicherungsaufsicht.
Regulator und Basel III…
Im Rahmen der Bankenunion wurde vor einigen Jahren eine gemeinsame Aufsicht über die rd 120 größten Banken in der Eurozone festgelegt. Diese wird seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführt. Davon sind grundsätzlich Banken mit mehr als EUR 30 Mrd Bilanzsumme betroffen. Die EZB verfügt aber auch über ein Durchgriffsrecht auf die anderen rd 6.000 Banken im Euroraum. Eine Neuregelung der Bankenaufsicht auf europäischer Ebene war unter anderem auch deshalb notwendig, da die Banken in der Regel auch die größten Geldgeber des jeweiligen Staates sind. Aus diesem Grund ergaben sich Interessenskonflikte, die insbesondere auch durch die Finanzkrise verdeutlicht wurden.
Kritiker haben schon damals angemerkt, dass auch hier ein Interessenskonflikt entstehen kann. Dieser liegt in der Tatsache, dass die EZB einerseits die Versorgung der Banken mit Geld und andererseits die Entscheidung über die Qualität der Vermögenswerte der Banken zu treffen hat. Mit den letzten Anleihekaufprogrammen hat die EZB eine Situation erzeugt, wo plötzlich die EZB zu den größten Finanziers der einzelnen europäischen Staaten wird. Somit schließt sich hier der Kreis leider wieder.
Das wohl wichtigste Regulativ für die europäischen Banken stellen weiterhin aktuell die Vorschriften des
Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Regulierung von Banken (Basel III) dar. Aktuell wird eigentlich an einer Erweiterung von Basel III in Richtung „Basel IV“ gearbeitet. Dies führt zu einer erheblichen Veränderung bei den „RWAs“, den Gewichteten Risikoaktiva einer Bank.
Dazu kommen auch die International Financial Reporting Standards (IFRS), Internationaler Rechnungslegungsstandard des International Accounting Standards Board. Zu erwähnen ist hier insbesondere IFRS 9, das ab 1.1.2018 Gültigkeit haben soll und zu großen Veränderungen führen wird. IFRS 9 regelt zukünftig bei Banken den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten.
IFRS 9 - Wird hier die Regulierungsschraube überdreht? Nach der laufenden Erhöhung der Eigenmittelausstattungen für Banken führt IRFS 9 schlichtweg zu einer erneuten Verschärfung der Kapitalanforderungen. Besonders betroffen werden dabei Unternehmensfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen und Finanzierungen im Bereich Privatkunden sein, die grundsätzlich eher risikoarm sind. So soll zB im Aufschlag für eine Kreditfinanzierung seitens der Bank auch für zukünftige Schwankungen der Bonität des Kreditnehmers vorgesorgt werden. Die Auswirkungen werden aus meiner Sicht noch kürzere Finanzierungslaufzeiten (bis maximal 5 Jahre) und eine deutliche Erhöhung der Aufschläge auf die Basiszinssätze im Kreditgeschäft sein.
Die neuen Regelungen rund um Basel IV/IFRS werden in den nächsten Jahren daher große Auswirkungen auf die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva (RWAs) der Banken haben. Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte aufgelistet, die es zu bewältigen gibt.
- Veränderung aller Ansätze zur RWA-Berechnung, unabhängig ob interne Modelle oder Standardverfahren
- Erhöhung der RWA in allen Risikoarten und Ansätzen
- Auswirkungen auf die Geschäfts- und Risikostrategien
- Komplexität der Risikoansätze steigt
- Erweiterungen der Datenbasis erforderlich
- Erhöhung der Reportinganforderungen
- Neue Anforderungen im Bereich Informationstechnologien
Solvency II
Die Aufsicht über die Versicherungen erfolgt einerseits auf europäischer Ebene andererseits auf nationaler Ebene. Dabei ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und in Österreich die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig
Auf Ebene der Europäischen Union EU handelt es sich dabei um die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die EIOPA ist damit Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS)
- EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung)
- ESMA (European Securities and Markets Authority - Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)
- ESRB (European Systemic Risk Board - Europäischer Ausschuss für Systemrisiken)
Das Pendant zu den Vorschriften des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Regulierung von Banken (Basel III) stellt Solvency II dar. Dabei handelt es sich um ein Projekt der EU-Kommission zu einer grundlegenden Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Solvency II ist mit 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die wesentlichen Ansätze von Solvency II liegen in dem bekannten Drei-Säulen-Ansatz.
- Mindestkapitalanforderung
- Risikomanagementsystem
- Reporting und Berichterstattungspflichten
Daraus ergibt sich die Solvenzkapitalanforderung (SCR), die erstmalig auf der Basis von aktuellen Marktpreisen errechnet wird.
Unterschiede…
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Risiken, die in Banken und in Versicherungen auftreten doch sehr unterschiedlich sind. Das leitet sich bereits aus der Natur der unterschiedlichen Geschäftsmodelle ab. Bei Banken geht es zB hauptsächlich um Kreditrisiko und bei Versicherungen um versicherungstechnische Risiken. Diese Unterscheidung ist natürlich auch bei den einzelnen Vorschriften hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung zu berücksichtigen. Stellt man jedoch die Prämisse auf, dass zukünftig Banken und Versicherungen gemeinsame Finanzierungsfunktionen ausüben werden, so sind die einzelnen Regulatorien dahingehend zu überdenken.
In dieser Annahme werden es eher die Banken sein, die Transaktion originieren wollen und –wenn überhaupt-- die kurzfristige Finanzierungstangente nehmen. Den Versicherungen oder anderen Langfristinvestoren wird dann die Hauptrolle, nämlich der langfristige Finanzierungsteil, übrigbleiben. Das setzt aber nicht nur voraus, dass beide Gruppen auch beide Regulatorien verstehen müssen, sondern dass auch die Aufseher stärker zusammen arbeiten müssen.
Der Finanzierungsansatz der FRC nimmt diese Annahme bereits vorweg. Bei uns werden Sie vollumfänglich serviciert. Wir wollen und können Ihnen auch in drei Jahren noch langfristige Refinanzierungsmöglichkeiten bieten.